Mitgliedschaft:

Jede freimaurerische Vereinigung (Obödienz), die die Prinzipien nach Konstitution, Artikel 2, anerkennt und die "Constitution and General Standing Orders of CATENA" unterschreibt, kann Mitglied werden.

 

Über eine Aufnahme entscheidet das Kuratorium. Das Kuratorium kann ohne Angabe von Gründen die Zustimmung verweigern.

 

Die Konstitution unterscheidet zwischen einer Aufnahme als Vollmitglied oder als Assoziiertes Mitglied. Nur Vollmitglieder können Delegierte in das Kuratorium entsenden und zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag.